Solarenergie

Landwirte nutzen Photovoltaikanlagen zur doppelten Nutzung ihrer Flächen

Trotz zahlreicher Widerstände können Landwirte nun ihre Flächen für die Landwirtschaft und gleichzeitig zur Stromerzeugung mittels Agri-Photovoltaikanlagen nutzen. Jörg Hussong, ein Landwirt aus dem saarländischen Steinbach, wollte bereits seit 2018 eine solche Anlage auf seinem Hof installieren. Obwohl es jahrelang zu kontroversen Diskussionen und Blockaden kam, hat er sich nicht entmutigen lassen. Hussong bewirtschaftet rund 140 Hektar Land und hat etwa 140 Aberdeen-Angus-Rinder. Um seinen Betrieb langfristig abzusichern und zusätzliche Einnahmen zu generieren, kam er auf die Idee, Agri-Photovoltaikanlagen rund um seinen Hof zu errichten. Der große Vorteil dieser Anlagen besteht darin, dass die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können und gleichzeitig Strom erzeugt wird.

Senkrecht stehende Solarpaneele für doppelte Flächennutzung

Für die Agri-Photovoltaikanlagen auf Hussongs Hof werden senkrecht stehende Solarpaneele verwendet. Diese werden zwischen Obstbäumen und Rinderweiden aufgestellt und fangen sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite die Sonnenstrahlen ein. Die Ausrichtung der Module erfolgt nach Osten und Westen, um den Strom vorwiegend am Vormittag und Nachmittag zu produzieren. Da die Paneele relativ weit voneinander entfernt stehen, kann der Landwirt problemlos mit seinem Traktor hindurchfahren und etwa 90 Prozent der Fläche weiterhin für landwirtschaftliche Zwecke nutzen.

Aktuell gibt es deutschlandweit fünf Agri-Photovoltaikanlagen, die zu Forschungszwecken betrieben werden. Eine solche Anlage steht beispielsweise in Dirmingen im Saarland und erstreckt sich über eine Fläche von zehn Hektar mit einer Leistung von 2,4 Megawatt. Laut einer ersten Abschätzung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme liegt das Potenzial für Agri-Photovoltaik in Deutschland bei etwa 1700 Gigawatt.

Burokratie Blockaden

Allerdings hatte Hussong seit 2018 mit Blockaden zu kämpfen. Ausgerechnet die saarländische Landwirtschaftskammer verweigerte jahrelang ihre Zustimmung zu seinem Projekt. Diese Entscheidung beruhte auf einem Beschluss von 2012, wonach PV-Anlagen auf sogenannten Vorrangflächen nicht erlaubt sein sollten. Vorrangflächen sind ausschließlich der Landwirtschaft vorbehalten und dürfen daher nicht bebaut werden, unabhängig von der Art der Bebauung.

Die Ablehnung der Agri-Photovoltaikanlagen basierte auf der Befürchtung des Verlustes von Pachtflächen, wie Franz-Josef Eberl, der Präsident der saarländischen Landwirtschaftskammer, betonte. Er verwies darauf, dass sich Photovoltaikanlagen besser für Dach-, Industrie- und Parkflächen oder brachliegende Industriegelände eigneten. Auch Peter Hoffmann, der Präsident des saarländischen Bauernverbands, lehnte Agri-Photovoltaik aus praktischen Gründen ab und betonte den hohen Zeitaufwand und die zusätzliche Arbeit für die Landwirte.

Allerdings hat Hussong nun im August die Genehmigung für seine Agri-Photovoltaikanlage erhalten, aufgrund einer politischen Entscheidung im sogenannten Zielabweichungsverfahren, bei dem das Innen- und Bauministerium im Saarland die Landwirtschaftskammer überstimmt hat. Das Ministerium betonte, dass diese Technologie eine wichtige Rolle für die Klimaneutralität und die Versorgungssicherheit spiele. Die Anlage von Hussong solle nun beweisen, dass landwirtschaftliche Nutzung und nachhaltige Stromerzeugung auf derselben Fläche keine Konkurrenz darstellen.

Auch auf bundesweiter Ebene gibt es seit diesem Jahr Unterstützung. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Agri-Photovoltaikanlagen grundsätzlich auf allen Ackerflächen zulässig. Eine Voraussetzung ist, dass die installierte Anlage die landwirtschaftlich nutzbare Fläche um höchstens 15 Prozent verringert und die Bewirtschaftung mit herkömmlichen landwirtschaftlichen Methoden und Maschinen nicht ausschließt.

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